Gebühren und Honorar

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte rechnen ihr Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Darin ist für die meisten zivilrechtlichen Angelegenheiten eine Vergütung nach dem sogenannten Gegenstandswert (Streitwert) vorgesehen, d.h. nach Ihrem bezifferbaren Interesse am Ausgang der Angelegenheit. Orientiert am Gegenstandswert erhält der Anwalt dann unterschiedliche Gebühren, je nachdem, in welcher Form er für Sie tätig geworden ist, z.B. schriftlich und telefonisch, durch Terminswahrnehmung, durch Vergleichsabschluss oder Prozessführung.

Ausführliche Informationen über die Kosten anwaltlicher Tätigkeit können Sie auch bei der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de erhalten.

Erstberatung

Eine sogenannte Erstberatung, d.h. eine einmalige, ausführliche mündliche Beratung zu Ihrem persönlichen Sachverhalt kostet unabhängig vom Streitwert maximal 190,00 €, eine schriftliche Beratung maximal 250,00 €, jeweils zuzüglich (ggf. Auslagen und) 19 % Umsatzsteuer. Für darüber hinausgehende Beratungstätigkeit ist eine Honorarvereinbarung zu treffen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die für Ihren Fall eintritt, wird diese die Kosten übernehmen bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung. In Familien- und Erbsachen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen allerdings regelmäßig nur die Erstberatungen, nicht eine Vertretung.

Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Für ein gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

 

Diese kann Ihnen je nach Ihren Einkommensverhältnissen ohne oder mit einer Ratenzahlung bewilligt werden. Unabhängig von der Höhe einer Ratenanordnung sind jedoch maximal 48 Raten an die Landeskasse zu erstatten.

 

Sofern sich innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des Verfahrens Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern, kann die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe noch wieder aufgehoben werden. Danach nicht mehr.

Mediationvergütung

Eine Mediation wird auf Honorarbasis abgerechnet.

 

Je nach Sachverhalt werden erfahrungsgemäß ca. 3-5 Sitzungen á 1 - 1½ Stunden benötigt, die ich mit 150,00 € zuzgl. Umsatzsteuer pro Stunde berechne. Selbstverständlich gibt es auch kleinere Streitigkeiten, die schneller, aber auch schwierigere Konflikte, die erst mit mehr Sitzungen gelöst werden können. Sprechen Sie mich an. Eine grobe Einschätzung lässt sich manchmal schon anhand der Thematik abgeben.

 

Einige Rechtsschutzversicherer bieten inzwischen auch eine Kostenübernahme für Mediationen an. Erkundigen Sie sich bitte ggf. bei Ihrem Anbieter, ob und in welcher Form das bei Ihrer Versicherung der Fall ist. 

Rechtsanwältin und Mediatorin

mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht

Birgit Rustmann

Ziegelteich 25

24103 Kiel

Tel. 0431-3890333 (AB)

email@kanzleirustmann.de